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Neue mietrechtliche Richtwerte ab 1. April 2017

Am 1. April 2017 werden neue Richtwerte der Bundesländer mietrechtlich wirksam werden. Mit der Verlautbarung des endgültigen Jahresdurchschnittswertes des VPI 2010 für das Jahr 2016 (111,7) durch die Statistik Austria am 22. Februar 2017 steht auch das Ausmaß der Veränderung fest:

Gemäß § 5 Abs 2 RichtWG idF 2.MILG1 werden auf der Grundlage des Jahresdurchschnittswertes des VPI 2010 für das Jahr 2016 (= 111,7) am 1. April 2017 neue Richtwertemietrechtlich wirksam werden.

Seit dem 2. MILG vermindern oder erhöhen sich die in § 5 Abs 1 RichtWG angeführten Richtwerte ab dem 1. April 2017 jedes zweite Jahr in dem Maß, das sich aus der Veränderung des von der Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria) verlautbarten Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex 2010 des jeweiligen Vorjahrs gegenüber dem Indexwert 107,9 (Durchschnittswert des Jahres 2013) ergibt.

Bei der Berechnung der neuen Richtwerte sind Beträge, die einen halben Cent nicht übersteigen, auf den nächstniedrigeren ganzen Cent abzurunden und Beträge, die einen halben Cent übersteigen, auf den nächsthöheren ganzen Cent aufzurunden. Die neuen Beträge gelten jeweils ab dem 1. April des betreffenden Jahres. Der Bundesminister für Justiz hat die geänderten Richtwerte und den Zeitpunkt, in dem die Richtwertänderung mietrechtlich wirksam wird, im Bundesgesetzblatt kundzumachen.


Die neuen Richtwerte

Burgenland            von bisher 4,92 auf 5,09
Kärnten                  von bisher 6,31 auf 6,53
Niederösterreich    von bisher 5,53 auf 5,72
Oberösterreich       von bisher 5,84 auf 6,05
Salzburg                 von bisher 7,45 auf 7,71
Steiermark              von bisher 7,44 auf 7,70
Tirol                        von bisher 6,58 auf 6,81
Vorarlberg              von bisher 8,28 auf 8,57
Wien                       von bisher 5,39 auf 5,58